Klare Vereinbarungen.
1. Vertragspartner & Geltung
Diese Arbeitsfassung ist für Leistungen von Michael Springer, MSc, PLANBILD MULTIMEDIA e.U., unter der Marke imWissen gegenüber Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern vorgesehen. Die vollständigen und noch zu bestätigenden Unternehmensangaben stehen im Impressum. Leistungen an Verbraucher sind von dieser Fassung nicht erfasst.
AGB werden nur Bestandteil eines Auftrags, wenn sie vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und wirksam vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Bei öffentlichen Vergaben sind die maßgeblichen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen gesondert zu berücksichtigen.
2. Auftrag & Leistungsumfang
Aufgabe, Ergebnisse, Termine, Verantwortlichkeiten und Vergütung werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt. Eine Kontaktanfrage über die Website ist noch keine Beauftragung. Änderungen und zusätzliche Leistungen werden vor ihrer Umsetzung abgestimmt, einschließlich ihrer Auswirkungen auf Kosten und Termine.
Beratung und Methodenentwicklung unterstützen Entscheidungen und die praktische Arbeit. Ein bestimmter wirtschaftlicher, didaktischer oder sonstiger Erfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich als vertragliches Ergebnis vereinbart wurde.
3. Zusammenarbeit & fachliche Freigabe
Der Auftraggeber benennt Ansprechpersonen und stellt die für den vereinbarten Auftrag erforderlichen Informationen rechtzeitig bereit. Fachliche Aussagen, sensible Inhalte und Veröffentlichungen werden mit den dafür verantwortlichen Personen abgestimmt. Schweigen gilt nicht automatisch als Freigabe.
Verzögerungen, fehlende Grundlagen oder neue Anforderungen werden frühzeitig besprochen. Das weitere Vorgehen und gegebenenfalls angepasste Termine werden gemeinsam festgehalten.
4. Team & Dienstleister
Für die Umsetzung können geeignete Teammitglieder und beauftragte Fachkräfte eingesetzt werden. Ihr Einsatz richtet sich nach dem vereinbarten Auftrag. Erforderliche Vertraulichkeits-, Sicherheits- und Datenschutzvorgaben sind auch bei der Einbindung Dritter einzuhalten.
Der Einsatz von KI, digitalen Avataren, externen Plattformen oder anderen Diensten mit Kundendaten wird vorab auf den Auftrag und dessen Rahmenbedingungen abgestimmt.
5. Vertraulichkeit & Referenzen
Nicht öffentliche Geschäfts- und Projektinformationen werden vertraulich behandelt und nur für die vereinbarte Durchführung genutzt. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Vertraulichkeit endet nicht allein mit dem Abschluss des Projekts.
Eine Beauftragung erteilt keine pauschale Erlaubnis zur Veröffentlichung von Namen, Logos, Interviews oder internen Inhalten. Öffentliche Referenzen und Projektbeispiele werden gesondert abgestimmt. Die Veröffentlichung eines Kommunikationsprojekts gibt keinen Einblick in andere, vertrauliche Aufträge frei.
6. Materialien & Nutzungsrechte
Der Vertrag legt fest, welche Ergebnisse übergeben werden und wie sie verwendet werden dürfen. Bei Medienproduktionen werden insbesondere Kanäle, Dauer, räumlicher Umfang, Bearbeitungsrechte und erforderliche Rechte Dritter geklärt. Die Übergabe offener Projektdateien, Rohmaterialien oder Quellcode wird gesondert vereinbart.
Vorbestehende Materialien und Methoden bleiben von einer projektbezogenen Rechteübertragung unberührt, soweit nichts anderes vereinbart wird. Für bereitgestellte Kundenmaterialien sind die benötigten Berechtigungen zu klären. Rechte an Stockmaterial, Musik, Personenaufnahmen und Marken sind für den konkreten Verwendungszweck zu berücksichtigen.
7. Honorar, Termine & Beendigung
Vergütung, Steuern, Auslagen, Zahlungsplan und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot oder Vertrag. Reise- und Fremdkosten werden vorab abgestimmt. Es werden keine zusätzlichen Kosten allein aufgrund einer ausbleibenden Antwort als genehmigt behandelt.
Bei einer Absage, Unterbrechung oder vorzeitigen Beendigung wird nach der vereinbarten Regelung und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften abgerechnet. Für Veranstaltungen sind Terminverschiebung, Ersatztermine und Stornobedingungen vor Beauftragung gesondert festzulegen.
8. Datenschutz & gesetzliche Ansprüche
Personenbezogene Daten werden nur auf einer einschlägigen Rechtsgrundlage verarbeitet. Ist eine Auftragsverarbeitung erforderlich, wird vor Beginn eine gesonderte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Eine Zustimmung zu Werbung ist nicht Bestandteil dieser AGB.
Gewährleistung und Haftung richten sich in dieser Arbeitsfassung nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Einschränkungen, besondere Verjährungsfristen oder Gerichtsstandsvereinbarungen werden nicht pauschal vorweggenommen. Für den endgültigen Vertrag sind anwendbares Recht und etwaige besondere Anforderungen des Auftraggebers abzustimmen.
Grundlage der weiteren Prüfung
Zum Vergleich dient die aktuelle WKO-Mustervorlage für Unternehmensberatung. Beratung, Lehre und Medienproduktion benötigen eine zu den tatsächlich angebotenen Leistungen passende Vertragsfassung.